Wenn es mehr Anmeldungen als Betreuungssplätze gibt, werden folgende Kriterien (Reihenfolge ohne Wertigkeit) berücksichtigt:
- Kinder der 1. und 2. Klasse
- Berufstätigkeit beider Elternteile (Nachweis erforderlich)
- Alleinerziehende
- Familien in besonderen Notlagen
- Geschwisterregelung
- Zeitpunkt der Anmeldung